Unsere Rechtsgebiete
Arbeits- und Sozialrecht
Der Arbeitsvertrag legt die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Dem Gestaltungsspielraum zugunsten des Arbeitgebers sind dabei häufig rechtliche Schranken gesetzt (z. B. durch zwingende gesetzliche Regelungen). Ein gut durchdachter und an die jeweiligen gesetzlichen Gegebenheiten (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) angepasster Arbeitsvertrag bildet eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Sollte es insbesondere bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch zu einer Konfliktsituation kommen, helfen wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern ihre Rechte durchzusetzen bzw. ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Gleiches gilt auch für Fälle, in denen Leistungen aufgrund des Sozialversicherungsrechtes ungerechtfertigt vorbehalten werden (z. B. Invalidenpension).
Leistungen
Arbeits- und Handelsvertreterverträge
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen
- Durchsetzung von Leistungen aus der Sozialversicherung
- Vertretung in Arbeits- und Sozialrechtsverfahren