Datenschutz – Recht oder Pflicht?

Mai 2013

Mit 01.01.2000 trat in Österreich das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) in Kraft, welches das seit 1980 in Kraft befindliche Datenschutzgesetz (DSG) ablöste. Obwohl die Geschichte des Datenschutzrechtes in Österreich bereits auf fast 25 Jahre zurückblicken kann, ist das Problembewusstsein rund um das Thema Datenschutz in der Bevölkerung nach wie vor nicht bzw. kaum ausgeprägt, wenngleich seit geraumer Zeit im Zusammenhang mit Facebook, Twitter & Co. vermehrt in den Medien auf diese Thematik hingewiesen wird.

Einerseits wissen die Betroffenen häufig nicht, dass bzw. welche Daten über sie verarbeitet werden. Noch viel weniger ist den Betroffenen bekannt, wie sie sich gegen rechtswidrig verarbeite Daten (was häufig der Fall ist!) zur Wehr setzen können, obwohl deren Interessen, insbesondere bei der Verwendung sogenannter „sensibler Daten“, massiv beeinträchtigt werden können. Man denke nur an den Handel mit medizinischen Daten und die damit verbundene Missbrauchsgefahr, etwa durch private Krankenversicherungsträger, welche sich ihre Versicherungsnehmer noch gezielter aussuchen bzw. die Prämien noch individueller gestalten könnten.

Andererseits ist den meisten Unternehmern nicht einmal bewusst, dass sie meldepflichtige oder gesetzlich nicht erlaubte Datenanwendungen betreiben, wodurch die Unternehmer der ständigen Gefahr empfindlicher Verwaltungsstrafen (bis € 25.000,-) ausgesetzt sind. Zudem befinden sich viele Unternehmer in dem Irrglauben, dass sie aufgrund allfälliger Zustimmungserklärungen ohnehin sämtliche Daten ihrer Kunden verwenden dürfen. Ungeachtet dessen, dass die Zustimmung einer Person zur Verwendung ihrer Daten nur eine von zahlreichen Voraussetzungen darstellt, damit aus einergrundsätzlich verbotenen Datenverarbeitung eine zulässige Datenverarbeitung wird, sind ca. 90 % aller Zustimmungserklärungen ohnehin unwirksam, da diese in den seltensten Fällen den strengen Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden (veröffentlicht in der Rundschau Landeck, Ausgabe vom 22./23. Mai 2013).