Die GmbH “neu”

Juli 2013

Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013, dessen Bestimmungen am 01.07.2013 in Kraft getreten sind, kommt es zu einigen maßgeblichen Veränderungen bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Während für eine GmbH bisher ein Stammkapital von zumindest € 35.000,- vorgeschrieben war, genügt nunmehr ein Mindeststammkapital von € 10.000,-, wobei hiervon lediglich € 5.000,- eingezahlt werden müssen (bisher € 17.500,-). Ein weiterer Vorteil für Unternehmensgründer besteht in der Reduktion der Mindest-Körperschaftsteuer von € 1.750,- auf € 500,- jährlich. Ungeachtet dessen werden die Vorteile für Unternehmensgründer dadurch relativiert, dass es zukünftig wohl häufiger zu Haftungsdurchgriffen auf die Gesellschafter und/oder Geschäftsführer kommen wird und die Gesellschafter wohl in noch größerem Umfang als bisher – etwa für Gesellschaftskredite – persönlich bürgen werden müssen. Für Unternehmensgründer ist die Gesetzesänderung – insbesondere in der Gründungsphase – dennoch von Vorteil. An den laufenden Kosten wird sich wenig ändern und ist dies bereits in der Gründungsphase zu bedenken. Für die Gläubiger der Gesellschaft ist die Gesetzesänderung von Nachteil, zumal der Haftungsfond für Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf € 10.000,- reduziert wird. Daneben besteht für bereits bestehende Gesellschaften nunmehr die Möglichkeit einer Kapitalherabsetzung auf € 10.000,-, wobei bis zu € 25.000,- steuerfrei an die Gesellschafter ausbezahlt werden können.

Eine umfassende Beratung, insbesondere in der Gründungsphase oder im Falle einer geplanten Kapitalherabsetzung, ist jedenfalls unerlässlich, um allfällige Risiken zu vermeiden bzw. diesen rechtzeitig zu begegnen. Zögern Sie daher nicht, uns bei allfälligen Fragen zu kontaktieren. Die Vertragserrichtung zählt zu unseren Kernkompetenzen und sind wir Ihnen daher auch gerne bei der Errichtung/Änderung von Gesellschaftsverträgen behilflich (veröffentlicht in der Rundschau Landeck, Ausgabe vom 17./18. Juli 2013).