Unsere Rechtsgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsfolgen, wenn eine natürliche Person verstirbt. Grundsätzlich unterscheidet sich die gesetzliche Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) von der gewillkürten Erbfolge (bei Vorliegen eines Testamentes). Um Streitigkeiten über die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen zu vermeiden, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Da letztwillige Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) einem strengen Formzwang unterliegen, ist die Einhaltung der gesetzlich normierten Formerfordernisse Voraussetzung für ein gültiges Testament. 

In allen Bereichen des Erbrechts empfehlen wir, fachkundige Auskunft in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse), Nachfolgeregelungen (Übergabeverträge, Pflichtteilsverzichte etc.) sowie bei der Vertretung in Verlassenschaftsverfahren zur Seite.

Leistungen

  • Testamente und Vermächtnisse

  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
  • Nachfolgeregelungen wie Übergaben oder Schenkungen
Ihr Ansprechpartner
Mag. Stefan Weiskopf
Kontakt
Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
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