Flugannullierung - Erstattung der Vermittlungsprovision

September 2018

Gemäß Art 8 der europäischen „Fluggastrechteverordnung“ hat ein Fluggast im Falle der Annullierung eines Fluges Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Flugscheinkosten, und zwar zu dem Preis, „zu dem der Flugschein erworben wurde“.

Flugscheine können im Regelfall entweder direkt beim Luftfahrtunternehmen oder über ein Vermittlungsunternehmen (z.B. Internetportal, etc.) erworben werden. In einer kürzlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Rechtssache hat der EuGH klargestellt, dass der dem Fluggast zu erstattende Preis auch die Provision enthält, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf eines Flugscheines von einem Fluggast erhält. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Provision ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt wurde.