Grunderwerbsteuer 2014

April 2013

Mit der Grundbuchs-Gebührennovelle 2013 hat der Gesetzgeber auf ein Erkenntnis des VfGH von 2011 reagiert, mit welchem die Heranziehung der „veralteten“ Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühr bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen (z.B. Schenkungen, Erbschaften) für verfassungswidrig erklärt wurde. Demnach wird seit 01.01.2013 die 1,1%ige Eintragungsgebühr im Regelfall vom Verkehrswert, welcher zumeist um ein Vielfaches über dem Einheitswert liegt, berechnet. Hiervon ausgenommen sind Übertragungen einer Liegenschaft im Familienkreis, bei welchen zur Berechnung der Eintragungsgebühr weiterhin der dreifache Einheitswert, maximal jedoch 30% des Verkehrswertes, herangezogen wird.

In seinem Erkenntnis vom 27.11.2012 hat der VfGH nunmehr auch die Heranziehung der Einheitswerte zur Berechnung der – im Regelfall 3,5%igen – Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, Erbschaften, sowie in den sonstigen Fällen des § 4 Abs 2 Grunderwerbssteuergesetz 1987 (GrEStG), für verfassungswidrig erklärt, weil die „historischen“ Einheitswerte jahrzehntelang nicht aktualisiert wurden und damit erheblich von den Verkehrswerten abweichen. Dadurch komme es zu gewichtigen Belastungsunterschieden. Um dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, diese verfassungswidrige Bestimmung durch eine verfassungskonforme Regelung zu ersetzen, gelangt die derzeitige Bestimmung bis zum 31.05.2014 weiterhin zur Anwendung. Wie sich die Rechtslage ab dem 01.06.2014 darstellen wird, ist noch ungewiss. Jedoch ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber eine ähnliche Regelung wie für die Berechnung der Eintragungsgebühr treffen könnte. Sollte dies zutreffen, würde auch für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Zukunft der Verkehrswert herangezogen werden, sofern nicht ein „begünstigter Erwerbsvorgang“ vorliegt. Die Gesamtsteuerbelastung würde sich dadurch mit Sicherheit erhöhen. Scheuen Sie sich daher nicht, uns zu kontaktieren, um abzuklären, ob Sie durch die bevorstehende Gesetzesänderung negativ betroffen sein könnten (veröffentlicht in der Rundschau Landeck, Ausgabe vom 24./25. April 2013).