Keine GIS-Gebühren für Computer mit Internetanschluss

September 2014

Gemäß dem Rundfunkgebührengesetz muss jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung betreibt, grundsätzlich Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) bezahlen. Bislang war es umstritten, ob auch ein Computer mit Internetanschluss eine Rundfunkempfangseinrichtung darstellt. Eine aktuelle – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat diese Frage nunmehr verneint. Nach dieser Entscheidung stellt die Kombination aus Computer (z.B. PC, Laptop, Tablet) und Internetanschluss keine Rundfunkempfangsanlage dar.

Auch die Begründung der GIS, dass Haushalte, die über einen Computer mit Internetanschluss verfügen, zumindest Radiogebühren entrichten müssen, weil öffentlich rechtliche Radiosender via Internet voll empfangen werden können, ließ das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn der Computer als „klassischer“ Fernseher (z.B. Nutzung eines DVB-T Stick oder einer TV-Karte) verwendet wird.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die GIS bereits angekündigt hat, das Urteil vor den Höchstgerichten (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof) zu bekämpfen, ist davon auszugehen, dass die GIS Haushalten, die lediglich über einen Computer mit Internetanschluss verfügen, weiterhin GIS-Gebühren vorschreiben wird. Erst wenn die Entscheidung des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, wird feststehen, ob für das Abrufen von E-Mails via Tablet tatsächlich GIS-Gebühren zu entrichten sind.