Kündigung während Krankenstand und Entgeltfortzahlung

Arbeitsrecht
Juli 2022


Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch während des Krankenstandes des Arbeitnehmers aufgelöst werden. Demnach ist sowohl der Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber als auch eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes möglich. In diesen Fällen wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist und allenfalls zum Kündigungstermin bzw. zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt aufgelöst.

Trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses in diesen Fällen kann der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern. In Abänderung des allgemeinen Grundsatzes, wonach der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur während aufrechtem Bestand des Arbeitverhältnisses besteht, bestimmt § 9 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG), dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung – bis zu einer bestimmten Höchstdauer – bestehen bleibt, auch wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung, unberechtigte vorzeitige Entlassung, berechtiger vorzeitiger Austritt oder einvernehmliche Auflösung früher endet.

Anderes gilt aber, wenn eine Kündigung bereits vor der Erkrankung ausgesprochen wurde und die Arbeitsverhinderung erst während der Kündigungsfrist eintritt. Ist die Kündigung dem Arbeitnehmer vor der Arbeitsverhinderung zugegangen, endet der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist nämlich, ob die Erklärung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat, während oder vor der Arbeitsverhinderung abgegeben worden ist.

Dasselbe gilt, wenn sich der Krankenstand aufgrund einer weiteren Erkrankung verlängert, der mit der ersten Arbeitsverhinderung nicht zusammenhängt. Eine Ausnahme wäre nur dann zu machen, wenn die zweite Arbeitsverhinderung sich zumindest teilweise als Folge der ersten Arbeitsverhinderung (Komplikationen der Ersterkrankung, die zu einer weiteren Erkrankung führen) darstellt.