Rückgabe eines PKW wegen Manipulationssoftware?

September 2018


Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Beklagte ist Herstellerin des vom Kläger erworbenen Fahrzeuges und hat den in diesem Fahrzeug eingebauten Motor samt Software entwickelt. Der Kläger begehrt u.a. die Rückabwicklung des Kaufvertrages (Rückgabe des Fahrzeuges Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises), weil in dem von ihm erworbenen Fahrzeug eine Manipulationssoftware verbaut gewesen sei, die bewirkt habe, dass zumindest die Stickoxydwerte (NOx-Werte) nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten. Die Beklagte habe ihn vorsätzlich in Irrtum geführt und hafte daher nach § 874 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), weswegen er die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege der Naturalrestitution begehre.

Nach § 874 ABGB ist der Schaden zu ersetzen, der durch die widerrechtliche Einwirkung auf den Willen des Betrogenen verursacht wurde. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass der Betrogene infolge des Betruges einen ihm nachteiligen Vertrag geschlossen hat oder darin, dass er infolge des Vertrages, den er unter dem Einfluss des Irrtums eingegangen ist, einen ihm vorteilhaften Vertragsabschluss versäumt hat. Zu ersetzen ist im Regelfall der Vertrauensschaden, der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne Pflichtverletzung stünde.

Sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht wiesen das Klagebegehren ab. Der OGH führt in seiner rechtlichen Beurteilung aus, dass der Kläger bei Ankauf des Fahrzeugs zwar nicht gewusst habe, dass eine die Abgasrückführungsrate am Prüfstand beeinflussende Software im Motorsteuerungsgerät installiert war, er hätte das Fahrzeug aber zu denselben Bedingungen gekauft, wenn er darüber in Kenntnis gewesen wäre. Er hätte das Fahrzeug also in jedem Fall erworben. Es fehlt somit die Kausalität des irreführenden Verhaltens der Beklagten für den vom Kläger geltend gemachten Schaden. Der OGH bestätigte daher die Entscheidungen der Untergerichte.