Schadenersatzansprüche des Nachpächters gegen Vorpächter

Dezember 2015

Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer jüngst ergangenen Entscheidung ausgesprochen hat, kann der Nachpächter eines Geschäftslokales unter bestimmten Voraussetzungen direkte Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vorpächter des Geschäftslokales haben. Der Entscheidung des OGH lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:

Die beklagte Vorpächterin war bis 28.02.2013 Pächterin eines Buffetbetriebes. Bereits für die Zeit ab 01.03.2013 schloss die Verpächterin mit der klagenden Nachpächterin ein neues Pachtverhältnis ab. Da die Vorpächterin das Geschäftslokal nicht bis zum 28.02.2013 räumte, musste die Verpächterin ihren Räumungsanspruch gerichtlich durchsetzen.

Die Nachpächterin hatte – im Vertrauen auf den Beginn des Pachtverhältnisses per 01.03.2013 – bereits Personal eingestellt und Aufwendungen getätigt, welche aufgrund des Verhaltens der Vorpächterin frustriert waren. Diesen Schaden, welche die Nachpächterin mit € 28.050,91 beziffert, begehrte sie in weiterer Folge von der Vorpächterin.

Der OGH hielt in seiner Entscheidungsbegründung fest, dass auch eine nur schuldrechtliche Beziehung zwischen zwei Personen gegen Eingriffe Dritter unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zu schützen ist, insbesondere wenn der Dritte die Erfüllung des Vertrages durch sein vorsätzliches Handeln (oder Unterlassen) vereitelt und den Gläubiger vorsätzlich schädigt. In diesem Zusammenhang gelangte der OGH sodann zu dem Ergebnis, dass – sofern man davon ausgeht, dass die beklagte Vorpächterin vom Bestand des neuen Pachtverhältnisses und dem Ablauf ihres eigenen Pachtverhältnisses Kenntnis hatte – dies ausreichend ist, um den Schadenersatzanspruch der Nachpächterin wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber der Vorpächterin dem Grunde nach zu bejahen.