Schutz- und Sorgfaltspflichten von Hoteliers

November 2013

Im Hinblick darauf, dass die Wintersaison vor der Tür steht, dürfte ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) insbesondere für Hoteliers von Interesse sein. Der OGH hat nämlich entschieden, dass Hoteliers für Schäden haften, welche seinen Hotelgästen durch mit Krankheitserregern verseuchtes Wasser entstehen. Im Anlassfall hat sich die Klägerin beim Duschen in ihrem Hotelzimmer eine Legionellen-Pneumonie mit Leberbeteiligung zugezogen. Grund war eine zum Teil massive Kontamination des Brauchwassersystems im Hotel. Die Klägerin war in weiterer Folge längere Zeit arbeitsunfähig und begehrte u.a. € 10.000,00 Schmerzengeld. Nachdem das Erstgericht der Klage Folge gab und das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes aufhob, stellte der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, womit er der Klage Folge gab. Begründend führte der OGH aus, dass der Hotelgast mit dem Hotelier einen typischen Beherbergungsvertrag abgeschlossen habe. Aufgrund dieses Beherbergungsvertrages träfen den Hotelier eine Reihe von Schutz- und Sorgfaltspflichten. In diesem Zusammenhang hielt der OGH auch fest, dass ein Hotelbetreiber diverse Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen habe, die – nach den dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Mindeststandards – zumutbar sind. So können in geeigneten Zeitabständen auch Überprüfungen durch einen Fachmann erforderlich sein, etwa Überprüfungen des Zustands eines Geländers oder einer Balkonbrüstung, und – wie im Anlassfall – Überprüfungen der Wasserversorgungsanlage. Ob der Hotelier Kenntnis davon hat, dass sein Wasser von Krankheitserregern befallen ist, spielt nach Ansicht des OGH keine Rolle. Dem Hotelier müsse nämlich bewusst sein, dass von einer Wasserversorgungsanlage Gefahren für die Gäste, etwa durch Krankheitserreger, ausgehen können, weshalb er die Wasserversorgungsanlage regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen kontrollieren lassen müsse und für die erforderliche Wartung der Anlage zu sorgen habe.