E-Commerce – Vertragsabschluss im Internet

September 2013

Im Jahr 2012 haben ca. 50 % aller Österreicher Einkäufe im Internet getätigt. Besonders beliebt ist der Einkauf von Kleidung, Sportartikeln, Büchern, aber auch die Buchung von Urlaubsunterkünften und Pauschalreisen. Im Unterschied zu herkömmlichen Einkäufen kommen beim „Online-Shopping“ zahlreiche Sondervorschriften zur Anwendung. Für Verbraucher ist insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) von Bedeutung. Gemäß § 5e KSchG kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz (z.B. im Internet) abgeschlossenen Kaufvertrag (von einigen Ausnahmen abgesehen) innerhalb von 7 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware zurücktreten. Hat der Unternehmer bestimmte, ihm obliegende Informationspflichten verletzt, hat er den Verbraucher z.B. nicht über sein Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf grundsätzlich 3 Monate. Von besonderer Bedeutung ist auch, welches Gericht für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem im Internet zustande gekommenem Kaufvertrag zuständig ist. Liegt ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vor (z.B. beim Kauf eines Buches bei Amazon) bestimmt sich der Gerichtsstand nach der EuGVVO (= eine Verordnung der EU). Nach dieser Verordnung ist grundsätzlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Beklagte seinen (Wohn-)Sitz hat. Ist beispielsweise der in Österreich wohnhafte Käufer verhalten, den in Deutschland ansässigen Verkäufer zu klagen, weil dieser den Kaufpreis der nicht gelieferten Ware nicht zurückerstattet, müsste er den Verkäufer in Deutschland klagen. Da dies Verbraucher erheblich benachteiligen würde, kann ein Käufer, welcher Verbraucher ist, den in Deutschland ansässigen Unternehmer auch vor jenem Gericht klagen, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern der Verkäufer seine berufliche Tätigkeit auch in Österreich ausübt oder zumindest auf Österreich ausrichtet, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Unternehmer gezielt Verbraucher aus Österreich anspricht (veröffentlicht in der Rundschau Landeck, Ausgabe vom 18./19. September 2013).