Vorrang des Linienbusses bei Anfahrt von Haltestelle

März 2014


Gemäß § 26a Abs 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) muss Linienbussen im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglicht werden, sobald der Buslenker durch Setzen des Blinkers seine Absicht anzeigt, von der Haltestelle loszufahren. Fahrzeuge, die sich einer Bushaltestelle nähern, sind daher verpflichtet, anzuhalten oder zumindest die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern, um einem blinkenden Linienbus das Losfahren zu ermöglichen. Der Blinker darf aber erst gesetzt werden, wenn der Bus tatsächlich abfahrbereit ist und dürfen beim Anfahren andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Doch selbst wenn ein (Linien-)Bus ohne Setzen des Blinkers von einer Haltestelle losfährt, kann den herannahenden Lenker – im Falle einer Kollision mit dem Linienbus – ein Mitverschulden treffen, wenn für den Lenker des herannahenden Fahrzeuges die Vorrangverletzung erkennbar ist und er durch Abbremsen seines Fahrzeuges eine Kollision vermeiden könnte. Denn auch der im Vorrang befindliche Lenker ist verpflichtet, eine unfallvermeidende Reaktion zu setzen, sofern dies ohne Gefährdung für sich oder Andere möglich ist.

Zu beachten ist auch, dass die oben genannten Verpflichtungen (Anhalten oder Verminderung der Geschwindigkeit) für Fahrzeuge auf sämtlichen Fahrstreifen, die in die Fahrtrichtung des losfahrenden Linienbusses führen, gelten. Führen beispielsweise – wie dies im städtischen Bereich oftmals der Fall ist – zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung, sind auch Fahrzeuglenker auf dem linken Fahrstreifen verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder anzuhalten, zumal es denkbar wäre, dass der Linienbus unmittelbar – nachdem er von der Haltestelle auf den rechten Fahrstreifen eingefahren ist – auf den linken Fahrstreifen wechselt.

Durch Setzen des linken Blinkers könnte ein Buslenker außerdem auch seine Absicht anzeigen, unmittelbar nach dem Einfahren auf die Fahrbahn nach links in eine Querstraße einzubiegen. Deshalb sollten – insbesondere in der Nähe von Kreuzungen – Linienbusse, welche von Haltestellen losfahren, nicht überholt werden.