COVID-19 - Entschädigungen - Fristentabelle

April 2020


Der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges ist gemäß § 33 Epidemiegesetz 1950 binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen geltend zu machen. Aufgrund der zahlreichen behördlichen Maßnahmen (Verkehrsbeschränkungen) gibt es zahlreiche 6-Wochen-Fristen einzuhalten, je nach dem auf welche behördliche Maßnahmen der Anspruch gestützt wird. Nachfolgende Fristentabelle soll Ihnen einen Überblick über die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und die jeweils einzuhaltenden Fristen geben (ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit!)

Verkehrsbeschränkungen mit Fristentabelle