Die „Marke“
Im juristischen Sinn werden unter einer „Marke“ sämtliche Zeichen verstanden, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter (einschließlich Namen von Personen), Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Auch die Form oder die Aufmachung einer Ware kann eine Marke (sog. Formmarke) sein. Wesentliche Voraussetzung für eine Marke ist, dass die Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterschieden.
Im Unterschied zum Urheberrecht, welches kraft Gesetzes mit der Schöpfung des Urheberwerks entsteht, entsteht der markenrechtliche Schutz erst durch die Eintragung der Marke in das Markenregister. Durch die Eintragung der Marke ins Markenregister erwirbt der Markeninhaber unter anderem das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr ein der eingetragenen Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für jene Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, für welche die Marke registriert ist. Lässt sich beispielsweise ein Fahrzeughersteller das Zeichen „BioDrive XT“ für die Warenkategorie „Fahrzeuge“ als Marke registrieren, ist es anderen Unternehmen verwehrt, Fahrzeuge unter den Marken „BioDrive XT“ oder „BioDrive“ zu bewerben. Der Markeninhaber kann sich durch Eintragung einer Marke also vor Konkurrenten schützen, die seine Produkte nachahmen oder an einem vom Markeninhaber aufgebauten Ruf teilhaben möchten.
Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz einer Marke nur auf jene Länder, in deren Markenregister die Marke eingetragen ist. Ist die Marke „BioDrive XT“ nur im österreichischen Markenregister eingetragen, könnte ein Konkurrent in Deutschland ebenfalls Fahrzeuge unter der Marke „BioDrive XT“ anbieten. Aufgrund internationaler Übereinkommen besteht jedoch die Möglichkeit, den Schutz einer Marke, welche im Markenregister eines Vertragsstaates eingetragen ist, ohne großen Aufwand auf andere Vertragsstaaten auszudehnen. Dadurch entsteht ein „Bündel nationaler Marken“. In der europäischen Union besteht zudem die Möglichkeit, eine sog. „Gemeinschaftsmarke“ zu registrieren, wodurch man grundsätzlich EU-weiten Markenschutz erlangt.
Sollten wir Ihnen bei einer markenrechtlichen Fragestellung behilflich sein dürfen, stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Ebenso übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung eines Markenregistrierungsverfahrens für Sie.