Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Februar 2015


Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die Einzelverträgen zugrunde gelegt werden. Der Sinn der Verwendung von AGB ist, Grundregeln für sämtliche Einzelverträge zu schaffen und jene Fragen zu regeln, die für den Unternehmer wichtig sind und die im Gesetz entweder gar nicht oder im Bereich des sogenannten nachgiebigen Rechtes geregelt sind, so dass die gesetzliche Regelung zu Gunsten des Unternehmers abgeändert werden kann.

Grundvoraussetzung für die Anwendung von AGB ist, dass diese im Einzelfall vereinbart wurden. Eine Ausnahme dazu bildet die Geltung von AGB kraft Gebrauchs im Geschäftsverkehr (z.B. AGB der österreichischen Kreditunternehmen).

Der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit werden Grenzen durch das zwingende Recht gesetzt, welches – insbesondere zum Nachteil des Verbrauchers – keine abweichende Regelung zulässt. Wird diese Grenze überschritten, kann der Verwender von AGB, die gesetzwidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf Unterlassung geklagt werden. Weiters besteht die Gefahr, dass die Klausel, welche die Grenze des Zulässigen überschreitet, zur Gänze nichtig ist und im Falle eines Rechtsstreites nicht zur Anwendung gelangt. Entscheidend ist daher, den vom Gesetzgeber eröffneten Gestaltungsspielraum optimal auszunutzen, ohne die Grenze der Gesetzwidrigkeit oder der guten Sitten zu überschreiten.

Neben üblichen Regelungen zu Vertragsabschluss, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung, Haftung, etc., können in AGB auch datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen sowie Zustimmungserklärungen betreffend die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nach dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eingeholt werden. Zudem sollten AGB auch dazu verwendet werden, Verbraucher über ihr zwingendes Rücktrittsrecht zu informieren, wenn der Vertragsabschluss im Fernabsatz (z.B. über Internet, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers erfolgt. Erfolgt nämlich keine gesetzmäßige Belehrung über das Rücktrittsrecht, steht dem Verbraucher nicht eine 14-tägige Rücktrittsfrist zu, sondern verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate.

Auch bei der Verwendung „fremder“ AGB ist Vorsicht geboten. Abgesehen davon, dass AGB anderer Unternehmer zumeist nicht auf die Bedürfnisse des eigenen Unternehmens zugeschnitten sind, werden AGB häufig nicht an gesetzliche Änderungen angepasst. Resultat ist, dass aufgrund der häufigen Änderungen im Konsumentenschutzrecht, welche oftmals Verschärfungen beinhalten, viele AGB veraltet und gesetzwidrig sind. Zu beachten ist auch, dass AGB oder zumindest Teile davon – abhängig vom Grad ihrer Individualität – urheberrechtlich geschützt sein können, weshalb die Verwendung „fremder“ AGB eine Urheberrechtsverletzung sowie eine unlautere Geschäftspraktik darstellen kann.