Übergaben/Schenkungen werden teurer - informieren Sie sich jetzt!

März 2015


Im April 2013 haben wir berichtet, dass es aufgrund einer damals bevorstehenden Gesetzesänderung bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen (insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften) zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer kommen könnte. Zwar wird seit 01. Juni 2014 aufgrund der erfolgten Gesetzesänderung auch bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom Verkehrswert berechnet, jedoch wird bei Erwerbsvorgängen im (weit gezogenen) „Familienkreis“ weiterhin vom – wesentlich geringeren – 3-fachen Einheitswert ausgegangen. Durch die im Juni 2014 erfolgte Gesetzesänderung hat sich daher praktisch wenig geändert, weil unentgeltliche Übertragungen meist nur im „Familienkreis“ stattfinden.

Nach den heute, am 13.03.2015, veröffentlichten Plänen der Bundesregierung zur geplanten Steuerreform beabsichtigt der Gesetzgeber, die oben genannte Begünstigung für „Familienangehörige“ abzuschaffen, so dass (mit Ausnahme von kleineren Immobilien, bei denen es eine Staffelung geben soll) die Grunderwerbsteuer in Zukunft generell vom Verkehrswert berechnet wird. Bedenkt man, dass der Verkehrswert häufig um ein Vielfaches über dem 3-fachen Einheitswert liegt, ergibt sich für Betroffene (insbesondere Übergeber) eine signifikante Mehrbelastung. Ausgehend von einem 3-fachen Einheitswert von € 75.000,00 und einem Verkehrswert von € 350.000,00 (etwa bei einer Eigentumswohnung), beträgt derzeit die Grunderwerbsteuer bei „Familienangehörigen“ € 1.500,00, während diese unter Zugrundlegung des Verkehrswertes in Zukunft bis zu € 12.250,00 betragen könnte. Die Mehrbelastung beträgt in diesem durchaus realistischen Beispiel € 10.750,00!

Zwar handelt es sich hierbei noch um „Pläne“ der Bundesregierung, deren Umsetzung gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Personen, die beabsichtigen, ihre Liegenschaft (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück) in naher Zukunft zu übergeben, empfehlen wir, rechtzeitig zu übergeben. Bitte zögern Sie nicht, ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, um die steuerlichen Auswirkungen geplanter Übergaben für Sie persönlich zu besprechen.