Umgründungen – Teil 2: Betriebsnachfolge

März 2015


In unserem Februar-Newsletter haben wir berichtet, was unter dem Begriff „Umgründung“ verstanden wird. Zudem haben wir die wesentlichen Umgründungstatbestände des Unternehmensgesetzesbuches (UGB) kurz dargestellt.

Ein wesentlicher Anwendungsbereich von Umgründungen stellt die Betriebsnachfolge (= Unternehmensnachfolge) dar, worunter grundsätzlich die Übertragung eines Unternehmens von einem Unternehmensträger auf einen neuen Unternehmensträger (= „asset deal“) oder der Wechsel in den bisherigen Eigentumsverhältnissen (z.B. Gesellschafterwechsel bei juristischen Personen = „share deal“) verstanden wird. Hierbei kommt es häufig auch zu einem Wechsel der Rechtsform, zu einer Vereinigung mit einer bereits bestehenden Körperschaft oder zu einer Übertragung des Unternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen.

Eine zentrale Einteilung bei Betriebsnachfolgen ist jene in unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen.

Unentgeltliche Betriebsnachfolgen (insbesondere Schenkungen und Erbschaften) finden häufig bei Familienunternehmen statt. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:


Berücksichtigung von erbrechtlichen Pflichtteilsansprüchen sowie Gleichbehandlung von Nachkommen

Einsatz des Fähigsten sowie Zusammenhalt des Familienvermögens

Finanzielle Absicherung der weichenden Generation

Vermeidung von Streitigkeiten unter Nachkommen

Steuerliche Optimierung

Zu entgeltlichen Betriebsnachfolgen kommt es meist außerhalb des Familienkreises, aber auch wenn Familienmitglieder Ausgleichszahlungen (z.B. um einen Pflichtteilsverzicht zu erwirken) vom Betriebsnachfolger erhalten.

Unabhängig davon, ob es sich um eine unentgeltliche oder entgeltliche Betriebsnachfolge handelt, Umgründungen und Betriebsnachfolgen stellen die beteiligten Personen oftmals vor große Herausforderungen, insbesondere in rechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, um die für Sie bestmöglichen Varianten einer erfolgreichen Betriebsnachfolge zu besprechen.