VwGH bestätigt: Keine GIS-Gebühren für PC mit Internetanschluss

Juli 2015

In unserem Newsletter-Artikel „Keine GIS-Gebühren für Computer mit Internetanschluss“ haben wir im September 2014 berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass ein Computer mit Internetanschluss grundsätzlich keine Rundfunkempfangseinrichtung darstellt und daher keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sofern der Computer nicht auch als „klassischer“ Fernseher (z.B. durch Nutzung eines DVB-T Sticks oder einer TV-Karte) verwendet wird.

Nachdem die GIS Gebühren Info Service GmbH eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes erhoben hat, musste sich nunmehr der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen. Dieser bestätigte das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes und führte in seiner Begründung im Wesentlichen aus, dass die Auslegung des Begriffes der „Rundfunkempfangseinrichtung“ durch die GIS zu weitläufig ist und nur solche Geräte unter diesem Begriff zu verstehen sind, die „Rundfunktechnologien“ (drahtloser terrestrischer Weg (= Antenne), Kabelnetze, Satellit) verwenden. Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul) ist demnach als „Rundfunkempfangsgerät“ zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss – ohne Rundfunktechnologie – ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät. Folglich sind für Letzteren auch keine Rundfunkgebühren, kein ORF-Programmentgelt und kein Kunstförderungsbeitrag zu entrichten.