Unsere Rechtsgebiete

Schadenersatzrecht

Ziel des Schadenersatzrechts ist der Ausgleich des Schadens, den der Geschädigte aufgrund eines Verhaltens des Schädigers erlitten hat. Der Geschädigte soll dabei so gestellt werden, wie er ohne Schadenseintritt gestanden wäre – wobei der Schaden grundsätzlich vom Verursacher zu tragen ist. Dabei ist zu prüfen, ob der Schädiger den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. 

Das Schadenersatzrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete und von enormer praktischer Bedeutung, da de facto überall ein Schaden möglich ist (Straßenverkehr, Beruf, Freizeit, etc.). Umfangreiche Kenntnisse auf diesem Gebiet und jahrelange Erfahrung sind der Schlüssel zum Erfolg unserer Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet.

Leistungen

  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich), z. B bei Verkehrsunfällen, Skiunfällen, Freizeitunfällen, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Baumängel etc.

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Ihr Ansprechpartner
Mag. Stefan Weiskopf
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Dr. Rainer Kappacher, MBL LL.M.
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Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
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