Unsere Rechtsgebiete
Versicherungsrecht
Eine Versicherung bildet eine Risikogemeinschaft zur Absicherung bestimmter allgemeiner Lebensrisiken. Viele Versicherungsnehmer zahlen mit der Prämie einen verhältnismäßig geringen Geldbetrag ein, um im Schadensfall von dieser Gemeinschaft (Versicherer) einen Ausgleich (Geldersatz) zu erhalten. Hat sich das versicherte Lebensrisiko (Unfall, Brand etc.) tatsächlich verwirklicht, soll man nach Einzahlung der Prämien (Beiträgen) auch in den Genuss dieser Versicherungsleistungen kommen. Vereitelt die Versicherungsgesellschaft jedoch Ihre Leistungserbringung, sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Andererseits sehen sich auch viele Versicherungsgesellschaften mit ungerechtfertigten Ansprüchen konfrontiert. Als Rechtsanwälte stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungen
Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, etwa Leistungen aus Unfallversicherungen etc.
- Deckungsklagen
- Durchsetzung und Abwehr von Regressansprüchen