Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Unterhaltsschaden bei „wrongful birth“ / „wrongful conception“
Der verstärkte Senat des Obersten Gerichtshof (OGH) hat kürzlich die Rechtsprechung zum Ersatz des Unterhaltsschadens vereinheitlicht. Bisher wurde zwischen Fällen von „wrongful birth“, d.h. der Geburt eines schwer behinderten Kindes, dessen Eltern sich für eine Abtreibung entschieden hätten, wenn sie frühzeitig über die Behinderung informiert worden wären und Fällen von „wrongful conception“, d.h. Fälle in denen die Empfängnisverhütung versagte und es zur Geburt eines gesunden Kindes kam, unterschieden. Bisher wurde also strikt zwischen der Geburt eines gesunden Kindes einerseits und eines behinderten Kindes andererseits unterschieden. Diese Unterscheidung wurde in der Literatur stark kritisiert und sah sich der OGH nunmehr veranlasst seine Rechtsprechung zu vereinheitlichen. Folgender Sachverhalt lag der richtungsweisenden Entscheidung zugrunde: