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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

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Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Unterhaltsschaden bei „wrongful birth“ / „wrongful conception“

Der verstärkte Senat des Obersten Gerichtshof (OGH) hat kürzlich die Rechtsprechung zum Ersatz des Unterhaltsschadens vereinheitlicht. Bisher wurde zwischen Fällen von „wrongful birth“, d.h. der Geburt eines schwer behinderten Kindes, dessen Eltern sich für eine Abtreibung entschieden hätten, wenn sie frühzeitig über die Behinderung informiert worden wären und Fällen von „wrongful conception“, d.h. Fälle in denen die Empfängnisverhütung versagte und es zur Geburt eines gesunden Kindes kam, unterschieden. Bisher wurde also strikt zwischen der Geburt eines gesunden Kindes einerseits und eines behinderten Kindes andererseits unterschieden. Diese Unterscheidung wurde in der Literatur stark kritisiert und sah sich der OGH nunmehr veranlasst seine Rechtsprechung zu vereinheitlichen. Folgender Sachverhalt lag der richtungsweisenden Entscheidung zugrunde:

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Zum Bedeutungsgehalt der Worte „Ich kündige“ nach Verlassen der Betriebsstätte
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war bei der Beklagten als Zusteller beschäftigt. Nach einem Krankenstand sagte ihm die Beklagte zu, ihn vorerst nur für leichtere Touren einzusetzen. Allerdings war der Kläger der Ansicht, dass diese Zusage seitens der Beklagten nicht eingehalten worden war, weshalb er sich beschwerte.
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Vertrauensunwürdigkeit eines Arbeitnehmers wegen falscher Arbeitszeiterfassung
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte ordnete für ihre Mitarbeiter am Freitag, den 13.03.2020, Homeoffice an. Der Kläger flog am 16.03.2020 um ca. 07:00 Uhr mit seiner Familie in seine Wohnung in Teneriffa.
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Ersatz des Schockschadens eines Dritten bei „qualifizierter Unfallbeteiligung“
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war mit mehreren Freunden auf einer Mopedausfahrt, wobei auch sein langjähriger bester Freund, mit dem ihn eine „beispiellose, äußerst innige und enge Beziehung“ verband, teilnahm.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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