Neues zum Pflichtteilsrecht
Verstirbt eine natürliche Person, so stellt sich die Frage, welchen Personen der Nachlass des Verstorbenen zufällt. Innerhalb des Erbrechts wird hierbei zwischen der gewillkürten und gesetzlichen Erbfolge differenziert, wobei Letztere nur dann zur Anwendung gelangt, wenn der Erblasser nicht (wirksam) letztwillig über seinen Nachlass verfügt hat (Testament). Doch selbst wenn ein Erblasser bestimmte Personen als seine Erben testamentarisch begünstigt, wird seine Testierfreiheit durch das zwingende Pflichtteilsrecht beschränkt. Das Pflichtteilsrecht sieht zu Gunsten gewisser dem Erblasser nahestehenden Personen einen bestimmten Mindestanteil an seinem Vermögen vor.