Unsere Rechtsgebiete
Gesellschaftsrecht
Im juristischen Sinn versteht man unter einer Gesellschaft die Vereinigung mehrerer Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks. Das Gesetz stellt dabei diverse Gesellschaftsformen zur Verfügung: GesbR, GmbH, OG, KG, AG, Verein, etc. Bei der Wahl der individuell geeigneten Rechtsform sind neben rechtlichen auch wirtschaftliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Diese Aufgabe stellt sich bei der Gründung einer Gesellschaft genau wie bei allfälligen Umstrukturierungen. Letztere nehmen einen immer größeren Stellenwert im Rechtsgebiet ein, da die Führung eines erfolgreichen Unternehmens mit ständigen Veränderungen verbunden ist und oftmals eine Änderung der Gesellschaftsform erfordert.
Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die gesetzlichen Regelungen überwiegend nachgiebiger (dispositiver) Natur. Daher ist es besonders wichtig, möglichst umfassende Regelungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu treffen (Gewinn- und Verlustverteilung, Auflösung der Gesellschaft u.s.w.). Wir begleiten Wirtschaftsunternehmen von der rechtlichen Beratung bis zur kompletten Durchführung von Gesellschaftsgründungen bzw. –umgründungen.
Leistungen
Gesellschaftsgründungen
- Gesellschaftsverträge
- Umgründungen wie Einbringungen, Zusammenschlüsse, Spaltungen etc.
- Betriebsübergaben
- Anmeldungen zum Firmenbuch
- Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften