Zur Haftung bei einem LKW-Brand in einem Autobahn-Tunnel
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:
Aufgrund eines technischen Defekts eines LKWs kam es in einem von der Klägerin gehaltenem Tunnel zu einem Brand, welcher zu einem erheblichen Schaden führte. Der Lenker des LKWs versuchte zwar den Brand mithilfe eines Feuerlöschers, den die Halterin des LKWs im Fahrzeug verstaut hatte, zu löschen. Er konnte den Feuerlöscher allerdings nicht richtig einsetzen und den Brand nicht unter Kontrolle bringen. Der Klägerin entstand durch den Brand ein Schaden in Höhe von € 2.888.750,78.