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Newsletter Dezember 2023

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Sehr geehrte Damen und Herren!

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Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler

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Thema des Monats:

LKW Brand

Zur Haftung bei einem LKW-Brand in einem Autobahn-Tunnel

Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Aufgrund eines technischen Defekts eines LKWs kam es in einem von der Klägerin gehaltenem Tunnel zu einem Brand, welcher zu einem erheblichen Schaden führte. Der Lenker des LKWs versuchte zwar den Brand mithilfe eines Feuerlöschers, den die Halterin des LKWs im Fahrzeug verstaut hatte, zu löschen. Er konnte den Feuerlöscher allerdings nicht richtig einsetzen und den Brand nicht unter Kontrolle bringen. Der Klägerin entstand durch den Brand ein Schaden in Höhe von € 2.888.750,78.

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Haftung des Liegenschaftseigentümers für einen verklausten Kanal
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte ist seit 1995 Eigentümerin zweier angrenzender Liegenschaften, auf denen sich ein weitläufiger Gebäudekomplex befindet. Im Jahr 1930 wurde auf einer der Liegenschaften eine Wasserkraftanlage errichtet und im Zuge dessen für einen Bach, der über beide Liegenschaften fließt, eine unterirdische Verrohrung (Kanal) geschaffen, welche zu Beginn aus einem von einem Ziegelgewölbe überdeckten Gerinne und am anderen Ende aus einem Betonrohr besteht.
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Die gesetzliche Erbfolge bei Erbunwürdigkeit des Ehegatten
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Der Erblasser hatte mit seiner Witwe zwei Kinder und aus einer früheren Ehe drei weitere Kinder. Nachdem er kein Testament hinterlassen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Kinder aus erster Ehe gaben eine Erbantrittserklärung in der Höhe eines Fünftels ab, die Kinder aus zweitere Ehe jeweils zu zwei Fünfzehntel und die Witwe zu einem Drittel. Die Kinder aus erster Ehe beanstandeten die Erbantrittserklärung der Witwe und brachten deren Erbunwürdigkeit vor, welche sich unter anderem aus der Zufügung seelischen Leides durch Vernachlässigung des dementen und pflegebedürftigen Erblassers ergebe.
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Haftung eines Schwimmlehrers für tödlichen Badeunfall eines Kleinkindes
Einer kürzlich vom Oberlandesgericht Innsbruck (OLG Innsbruck) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Ein fünfjähriger Junge verstarb nach einem Badeunfall, der sich im Rahmen eines Anfänger- Schwimmkurses ereignete und der vom beklagten Verein angeboten wurde. Der Schwimmkurs wurde von einem Sportlehrer, der auch staatlich geprüfter Schwimmlehrer ist, durchgeführt. Insgesamt nahmen acht Kinder an dem Kurs teil und der Sportlehrer war die einzige Aufsichtsperson.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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