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Newsletter November 2023

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

Headstone in Cemetery

Das Recht zur Ausübung der Totenfürsorge richtet sich nach dem tatsächlich bestandenen Naheverhältnis

Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde: Das Familiengrab der Klägerin wurde nach Rücksprache mit ihren Verwandten, der Zweitbeklagten und Drittbeklagten, von der Erstbeklagten, der Rechtsträgerin des Friedhofs, verlegt.

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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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