Online Version

Newsletter Dezember 2024

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
Bild ohne Titel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachfolgend erhalten Sie unseren Newsletter für Dezember 2024! Sollten Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 


Wir wünschen Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!


Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler

Element used for Spacing

Thema des Monats:

Bild ohne Titel

Zur Zulässigkeit der Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen trotz gegenteiliger Regelung im Gesellschaftsvertrag

Jedem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommt ein Geschäftsanteil an der Gesellschaft zu. Unter einem Geschäftsanteil versteht man ganz allgemein die Summe aller aus einer Gesellschafterstellung in der GmbH resultierenden Gesellschafterrechte- und pflichten. Geschäftsanteile sind gemäß § 76 Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) übertragbar und vererblich. Von der Übertragbarkeit eines Geschäftsanteils ist die Frage zu unterscheiden, ob ein Geschäftsanteil an einer GmbH geteilt werden kann.

mehr erfahren
Element used for Spacing

Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

 
 
Modern residential buildings. Low-energy houses Modern residential buildings. Low-energy houses
Zur Reichweite von Treuepflichten im Wohnungseigentum
Durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags wird nicht nur eine Gesellschaft gegründet, sondern es entstehen eine Reihe von Rechten und Pflichten für die an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. § 1186 Absatz 1 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) normiert bezüglich einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) Folgendes: „Die Gesellschafter haben an der gesellschaftlichen Willensbildung und den zu treffenden Maßnahmen nach Kräften und mit gebotener Sorgfalt mitzuwirken, den Gesellschaftszweck redlich zu fördern und alles zu unterlassen, was den Gesellschaftsinteressen schadet.“ Diese Bestimmung wird als rechtliche Fundierung der in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und Lehre anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht angesehen.
mehr dazu ...
 
 
Man riding his e-scooter on the city street Man riding his e-scooter on the city street
Unfälle mit E-Scootern auf dem Weg zur Arbeit sind keine Arbeitsunfälle
In der Unfallversicherung gibt es zwei alternative Versicherungsfälle, für die bei Vorliegen der Voraussetzungen dieselben Leistungsansprüche gebühren: der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Der Hintergrund des Versicherungsschutzes besteht darin, unfalls- oder krankheitsbedingte Gesundheitsstörungen abzusichern, sofern ihre Ursache in einem von der Unfallversicherung zu vertretenden Bereich liegt.
mehr dazu ...
 
 
visita medica, dottore, medico, clinica medica visita medica, dottore, medico, clinica medica
Ersatzansprüche eines erwachsenen Kindes aus dem Behandlungsvertrag eines Elternteils
Ein Vertrag kommt als zweiseitiges Rechtsgeschäft durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, und zwar Angebot und Annahme, zustande. Durch den Abschluss eines Vertrages entstehen zwischen den Vertragsparteien Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten kann in vertraglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem rechtswidrig handelnden Vertragspartner resultieren. Grundsätzlich gebühren vertragliche Schadenersatzansprüche nur einem Vertragspartner. Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung und Lehre allerdings eine Ausnahme beim sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
mehr dazu ...
Alle Fachbeiträge
 
 
Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

Website Facebook
Kontakt · Impressum · Datenschutz ·
Sie möchten keine E-Mails mehr von uns bekommen?
Hier können Sie Ihre Einstellungen
ändern oder sich abmelden.
Newsletter wird nicht richtig dargestellt? Hier geht's zur Online Version