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Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler
Thema des Monats:
Flexible Kapitalgesellschaft – neue Kapitalgesellschaftsform in Österreich
Mit dem Jahr 2024 gibt es das erste Mal seit über 100 Jahren eine neue nationale Rechtsform in Österreich: die Flexible Kapitalgesellschaft (kurz: FlexKapG oder FlexCo). Mit der neuen Rechtsform soll den Bedürfnissen von Startups Rechnung getragen werden und die Attraktivität für den Wirtschaftsstandort Österreich erhöht werden. Die rechtlichen Grundlagen zur FlexKapG finden sich – neben dem GmbH-Gesetz – im eigens geschaffenen Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) welches selbst ein Novum darstellt. Erstmals wurde in Österreich ein Gesetz erlassen, das für natürliche Personen ausschließlich die weibliche Form verwendet.
Covid-19 Infektion ist kein Arbeits- bzw. Betriebsunfall
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger ist stellvertretender Leiter der EDV-Abteilung einer Landespolizeidirektion. Im Jänner 2021 waren in seinem Fachbereich 13 Mitarbeiter in fünf Büros tätig. Am 15. Jänner hatte er mit einem Kollegen zu tun, der am 20. Jänner positiv auf Covid-19 getestet wurde und bis zum 25. Jänner wurden fünf weitere Kollegen positiv auf das Covid-19 Virus getestet.
Rechnungslegung keine generelle Voraussetzung für Fälligkeit einer Versicherungsleistung
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger begehrte von dem beklagten Kaskoversicherer die Kosten für die Behebung von Schäden an seinem PKW, bei denen es sich seiner Ansicht nach um einen versicherten Vandalismusschaden handelte.
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Beklagte war nach einer Selbstverletzung im Krankenhaus verarztet worden, wo man ihn auf die psychiatrische Abteilung verlegen wollte. Allerdings verließ er das Krankenhaus und verständigten die Ärzte deshalb wegen Gefahr der Selbstgefährdung die Polizei, die den Beklagten dem Amtsarzt vorführen sollte, um eine Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) zu veranlassen.