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Newsletter Jänner 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

selective focus of couple sitting at table with divorce documents

Unterliegen „Errungenschaftsehewohnungen“ dem richterlichen Billigkeitskorrektiv nach § 97 Abs 2 EheG?

Um eine gerichtliche Verteilung des Ehevermögens im Scheidungsfalle zu vermeiden, sieht das Gesetz in § 97 Ehegesetz (EheG) die Möglichkeit vor, schon im „Voraus“ einen „Ehevertrag“ abzuschließen. Solche Vorausvereinbarungen sind Vereinbarungen, die von den Ehegatten vor oder während aufrechter Ehe ohne Zusammenhang mit einer Eheauflösungsabsicht getroffen werden und den besonderen Regelungen in § 97 Abs 1 bis 4 EheG unterliegen.

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Jede freie Marktwirtschaft zeichnet sich durch einen Wettbewerb zwischen ihren Markteilnehmern aus. Doch um sicherzustellen, dass der Wettbewerb erhalten bleibt und es nicht zu einem schrankenlosen Konkurrenzkampf zwischen den Marktteilnehmern kommt, bedarf es gewisser Vorgaben durch die Rechtsordnung. Das Wettbewerbsrecht ist die Summe aller Rechtsvorschriften, welche auf den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und der Verhaltensregulierung der Markteilnehmer auf dem freien Markt ausgerichtet sind. Es kann unterteilt werden in das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht.
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Das Arbeitsrecht ist als Sonderrecht der Arbeitnehmer konzipiert. Ein wichtiger Teilbereich des Arbeitsrechts ist der sogenannte Kündigungs- und Entlassungsschutz, dessen Ziel grundsätzlich in der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses besteht. Dieser Kündigungs- und Entlassungsschutz ist auf den Schutz des wirtschaftlich unterlegenen Arbeitnehmers ausgerichtet und wird in den allgemeinen und besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz untergliedert.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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