Haftung eines Sportvereins für Urheberrechtsverletzungen durch Wiedergabe eines lizenzierten Fußballspiels in einem Vereinslokal?
In Folge der Schöpfung eines urheberrechtlich geschützten Werks entstehen für den Urheber eine Reihe von ausschließlichen Verwertungsrechten, die sich aus den §§ 14 ff Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Verwertungsrechte stellen sicher, dass eine wirtschaftliche Verwertung eines Werks grundsätzlich nur durch den Urheber selbst erfolgen kann. Ein Beispiel für ein solches Verwertungsrecht ist das in § 17 UrhG verankerte Senderecht, wonach der Urheber das ausschließliche Recht hat, ein Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden.