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Newsletter März 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Nachfolgend erhalten Sie unseren Newsletter für März 2025! Sollten Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 


Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler

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Thema des Monats:

Group of fans are watching a soccer moment on the TV and celebrating a goal, sitting on the couch in the living room.

Haftung eines Sportvereins für Urheberrechtsverletzungen durch Wiedergabe eines lizenzierten Fußballspiels in einem Vereinslokal?

In Folge der Schöpfung eines urheberrechtlich geschützten Werks entstehen für den Urheber eine Reihe von ausschließlichen Verwertungsrechten, die sich aus den §§ 14 ff Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Verwertungsrechte stellen sicher, dass eine wirtschaftliche Verwertung eines Werks grundsätzlich nur durch den Urheber selbst erfolgen kann. Ein Beispiel für ein solches Verwertungsrecht ist das in § 17 UrhG verankerte Senderecht, wonach der Urheber das ausschließliche Recht hat, ein Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden.

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Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

 
 
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Zum Begriff des „Erdrutsches“ in den allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung
Die Errichtung und Erhaltung eines Hauses ist im Regelfall mit sehr hohen Kosten verbunden. Um sich als Hauseigentümer vor untragbaren finanziellen Verlusten bei Beschädigungen des Wohnhauses zu schützen, werden häufig Haushalts- und Eigenheimversicherungen abgeschlossen. Klassische Haushaltsversicherungen gewähren einem Versicherungsnehmer grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich bei Schäden durch Brand, Explosion, Einbruch oder bei Wasserschäden. Eigenheimversicherungen, auch Gebäudeversicherungen bezeichnet, vermitteln Schutz vor allem bei Mehrparteienwohnhäusern, wenn Schäden durch Brand, Blitz, Sturm oder im Zusammenhang mit dem Eintritt von Wasser eintreten.
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Zur Sicherstellung von Pflichtteilsansprüchen schutzberechtigter Personen
Grundsätzlich gilt im Erbrecht das Prinzip der Testierfreiheit. Die Testierfreiheit ist die spezifisch erbrechtliche Ausprägung der im Zivilrecht allgemein geltenden Privatautonomie und ermöglicht einem Erblasser, eigenständig über die Aufteilung seines Vermögens nach dem Tod zu entscheiden. Diese Testierfreiheit wird hingegen durch das zwingende Pflichtteilsrecht zugunsten bestimmter, dem Verstorbenen nahestehender, Personen eingeschränkt. Zu diesen abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen zählen gemäß § 757 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) die Nachkommen des Verstorbenen sowie der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner.
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Berücksichtigung von neben dem Kinderbetreuungsgeld bezogenen Einkünften bei der Bemessung des Wochengeldes?
Für einen Menschen können sich im Laufe seines Lebens verschiedene Risiken realisieren. Das Sozialrecht verfolgt diesbezüglich den Zweck, einen Menschen vor den negativen Folgen, die sich für ihn aus diesen Risiken ergeben können, zu schützen. Grundsätzlich werden im Sozialrecht drei Versicherungszweige unterschieden: die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung. In der Krankenversicherung sind fünf Versicherungsfälle anerkannt, darunter Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, geminderte Arbeitsfähigkeit, Wiedereingliederung nach langem Krankenstand und die Mutterschaft.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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