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Newsletter November 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

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Räumungsklage gegen Ex-Lebensgefährtin trotz gemeinsamer Investitionen?

Unter einer Lebensgemeinschaft versteht die Rechtsprechung ein familienrechtsähnliches, jederzeit auflösbares Verhältnis zwischen zwei Personen, das Ähnlichkeit zu einer Ehe aufweist, sich aber durch eine geringere Bindungsfestigkeit auszeichnet und die auf längere Dauer angelegt ist. Prinzipiell werden für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft folgende drei Voraussetzungen verlangt: die betroffenen Personen müssen eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft bilden. Zumal es sich bei einer Lebensgemeinschaft um kein explizit gesetzlich geregeltes Verhältnis zwischen zwei Personen handelt, kommt auch eine Aufhebung jederzeit formlos und ohne Durchführung eines formellen Aufteilungsverfahrens in Betracht. Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, ob nicht allenfalls aufgrund der während aufrechter Lebensgemeinschaft getätigten und dem gemeinsamen Interesse der Lebensgefährten dienenden Investitionen und Aufwendungen bei Auflösung wechselseitige Ansprüche bestehen könnten. Zumal in der Praxis in der Regel keine Vereinbarungen zwischen den Lebensgefährten diesbezüglich abgeschlossen werden, muss zur Beurteilung solcher Ansprüche auf das allgemeine Zivilrecht zurückgegriffen werden.

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Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

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Zur Einräumung eines Wiederkaufsrechts zugunsten eines Dritten
Beim Wiederkaufsrecht handelt es sich um ein dem Verkäufer vorbehaltenes Recht, eine verkaufte Sache zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen. Seine rechtliche Grundlage findet das Wiederkaufsrecht in den §§ 1068 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Rechtsdogmatisch betrachtet handelt es sich beim Wiederkaufsrecht nach der herrschenden Auffassung um ein Gestaltungsrecht, das durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt wird. Die Wahrnehmung dieses Rechts durch den Verkäufer bewirkt, dass zwischen den Vertragsparteien des ursprünglichen Kaufvertrags erneut ein Kaufvertrag zustande kommt, nunmehr allerdings mit vertauschten Parteirollen.
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Zu den Voraussetzungen für die Einräumung eines Notwegs
Bei einem Notweg im Sinne des Notwegegesetzes (NWG) handelt es sich um eine Legalservitut, die unter den strengen Voraussetzungen des NWG durch Richterspruch begründet wird. Primär dient das Notwegerecht dazu, die Bewirtschaftung und Benutzung von Grundstücken sicherzustellen, und werden Notwegeeinräumungen vor allem beschlossen, um die Bebauung von Grundstücken, die im Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet sind, zu ermöglichen. Die Notwegeeinräumung soll einerseits den Privatinteressen des Eigentümers der Not leidenden Liegenschaft dienen, andererseits aber auch eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Grund und Boden ermöglichen.
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Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung eines Kindes vom Ehemann trotz Fehlens von Verdachtsmomenten?
Die Beantwortung der Frage, wer rechtlich betrachtet der Vater eines Kindes ist, spielt in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle, insbesondere in Bezug auf Unterhaltspflichten des Vaters gegenüber seinem Kind oder in Bezug auf die erbrechtlichen Ansprüche des Kindes gegenüber dem Vater. Abstammungsfragen sind gerichtlich im Außerstreitverfahren (§§ 82-85 Außerstreitgesetz) zu klären, wobei sich entsprechende Regelungen hierzu im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in den §§ 148 bis 154 ABGB wiederfinden. Im Rahmen eines Abstammungsverfahren geht es darum, ein bestimmtes rechtliches Abstammungsverhältnis zu begründen, zu ändern oder zu beseitigen oder maW: es soll festgestellt werden, von welchem Vater das Kind tatsächlich abstammt.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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