Online Version

Newsletter Oktober 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
Bild ohne Titel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachfolgend erhalten Sie unseren Newsletter für Oktober 2025! Sollten Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

Ihre Kanzlei Weiskopf/Kappacher/Kössler

Element used for Spacing

Thema des Monats:

Relaxed curly-haired woman taking a break at desk, free space

Neueste Judikatur zur unbezahlten Ruhepause

Das Arbeitszeitrecht in Österreich wird im Wesentlichen im sogenannten Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt und ist dessen Ziel durch einseitig zwingende Bestimmungen Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber und damit vor Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit zu schützen. Die Beachtung dieser öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber wird durch Arbeitsinspektoren überwacht und werden Verletzungen mit Ver-waltungsstrafen geahndet. Durch die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen wird einem Arbeitgeber ein von ihm zu beachtender Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen er seine Arbeit-nehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen heranziehen darf.

mehr erfahren
Element used for Spacing

Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

car drifting on speed track car drifting on speed track
Driftmanöver auf Rennstrecke – grob fahrlässig?
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags ist von Bedeutung, genau den Umfang des versicherten Risikos zu beschreiben, also jene Fälle zu benennen, bei deren Eintritt der Versicherungsnehmer auf Leistungen des Versicherungsunternehmens vertrauen darf. Die Beschreibung des versicherten Risikos erfolgt durch die sogenannte primäre Risikoabgrenzung. Durch sie wird in grundsätzlicher Weise festgelegt, welche Interessen gegen welche Gefahren und für welchen Bedarf versichert sind. Auf der zweiten Ebene, der sogenannten sekundären Risikobegrenzung, wird aber in vielen Fällen durch den Versicherer wieder ein Stück des von der primären Risikobegrenzung erfassten Deckungsumfangs ausgenommen und für nicht versichert erklärt. Dies wird als Risikoausschluss bezeichnet.
mehr dazu ...
 
 
Confident young businessman consult support female client by video call Confident young businessman consult support female client by video call
Keine Videovernehmung gemäß § 277 ZPO außerhalb des Gerichts
In einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) befasste sich das Höchstgericht mit der Frage, ob die Vernehmung eines Zeugen im Wege der Videokonferenz nach § 277 Zivilprozessordnung (ZPO) dessen Anwesenheit in einem Gerichtsgebäude voraussetzt. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
mehr dazu ...
 
 
AdobeStock_7Usmlr.jpg AdobeStock_7Usmlr.jpg
Unanwendbarkeit einer Patientenverfügung bei Fremdgefährdung
Aufgrund der fortschreitenden medizinischen und technischen Entwicklungen in den vergangenen Jahren ist es heute in sehr vielen Situationen möglich, auf lebenserhaltende Maßnahmen zurückzugreifen, selbst wenn keine Chance mehr auf Heilung besteht. Gerade in solchen Situationen stellt sich immer wieder die Frage, wer über das Schicksal eines Menschen entscheiden soll, wenn dieser nicht mehr selbst in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen. Durch die Patientenverfügung wird einem künftigen Patienten die Möglichkeit eröffnet, Vorsorge für den Fall seiner fehlenden Entscheidungsfähigkeit zu treffen und eine medizinische Behandlung, wie etwa eine künstliche Lebensverlängerung, abzulehnen.
mehr dazu ...
Alle Fachbeiträge
Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

Website Facebook
Kontakt · Impressum · Datenschutz ·
Sie möchten keine E-Mails mehr von uns bekommen?
Hier können Sie Ihre Einstellungen
ändern oder sich abmelden.
Newsletter wird nicht richtig dargestellt? Hier geht's zur Online Version