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Newsletter April 2026

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

Solar Panels

Verlust der Verbrauchereigenschaft durch Einspeisung von Solarstrom?

Der Verbraucherschutz umfasst prinzipiell alle gesetzlichen, institutionellen sowie politischen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen Verbraucher als faktisch unterlegenen Geschäftspartner gegenüber einem Unternehmer vor Benachteiligung und Täuschung zu schützen.

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Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

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Haftet ein Geschenknehmer des Erblassers für ein Pflegevermächtnis?
Verlassenschaften, und nach Einantwortung Erben, haften für den Pflichtteil stets nur bis zum Wert der Verlassenschaft. Dabei stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Verlassenschaft wegen der Hinzurechnung von Schenkungen im Sinne der §§ 781 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) nicht ausreicht, um alle Pflichtteilsansprüche abzudecken.
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Single house in a new building settlement with houses and properties with gardens, aerial photo Single house in a new building settlement with houses and properties with gardens, aerial photo
Zur Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts an derselben Liegenschaft
Der Gesetzgeber beschreibt in den §§ 504 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Abgrenzung zu den Grunddienstbarkeiten die sogenannten persönlichen Dienstbarkeiten und differenziert in diesem Zusammenhang zwischen dem Recht des Gebrauchs (§ 504), dem Recht der Fruchtnießung (§ 509) und der Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521).
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Accountant Calculating Receipt Accountant Calculating Receipt
Wertsicherungsklauseln im Lichte der neuen Rechtslage
In unserem Newsletter-Beitrag von August 2025 wurde das Wesen sogenannter Wertsicherungsklauseln und deren Zulässigkeit in Mietverträgen ausgehend von der damals jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) beleuchtet.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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