Verkürzung des Pflichtteils bei Wohnungseigentum?
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der 2021 verstorbene Erblasser war gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten, Miteigentümer einer Eigentumswohnung samt Abstellplatz. Das Wohnungseigentumsobjekt dient(e) der Beklagten zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses. Der Erblasser setzte in einem 2015 errichteten Testament die Beklagte zur Alleinerbin ein.