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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

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Verkürzung des Pflichtteils bei Wohnungseigentum?

Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der 2021 verstorbene Erblasser war gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten, Miteigentümer einer Eigentumswohnung samt Abstellplatz. Das Wohnungseigentumsobjekt dient(e) der Beklagten zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses. Der Erblasser setzte in einem 2015 errichteten Testament die Beklagte zur Alleinerbin ein.

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Umstandsänderung bei Unterhaltspflicht
Mit einer Trennung geht unter anderem auch die Frage des Unterhalts einher. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:
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Einmalige „Corona-Prämie“ auch für überlassene Arbeitnehmer
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war bei der Beklagten vom 01.03.2015 bis 21.12.2022 als Simulatorpilot tätig und wurde an die Nebenintervenientin überlassen. Auf die Dienstverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Nebenintervenientin ist der 2. Kollektivvertrag für die Bediensteten der Austro Control GmbH anzuwenden. Der 23. Nachtrag zum Kollektivvertrag enthält eine Bestimmung zu einer „Corona-Prämie“. Demnach sollen alle „Mitarbeiter:innen mit einem aufrechten Dienstverhältnis zum 31.12.2021 [...] einmalig für 2021 für ihren besonderen Einsatz und die erhöhte Belastung während der COVID 19 Pandemie eine einmalige Prämie […]“ erhalten.
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Gesundheitskosten Gesundheitskosten
Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war bei der Beklagten vom 06.03.2019 bis 28.02.2023 als Arbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auslösung mit Ablauf des 28.02.2023. Die einvernehmliche Auflösung erfolgte während eines Krankenstands des Klägers, der von 17.01.2023 bis 14.05.2023 dauerte. Die Beklagte zahlte dem Kläger das Entgelt bis einschließlich 05.03.2023 fort.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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