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Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler
Thema des Monats:
Provisionsanspruch von Maklern nur bei erfolgreicher Vermittlung
Auf der Suche nach dem passenden Eigenheim lassen sich viele von Maklerinnen und Maklern unterstützen. In einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache war strittig, ob die Beklagte zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet war. Das Höchstgericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass ein Provisionsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlung besteht.
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger, ein Polizist, war während einer Demonstration gegen Covid-19-Maßnahmen im Februar 2021 im Einsatz, bei der es unter anderem zu einer Amtshandlung gegenüber einem 82-jährigen Mann kam. Er selbst war nicht an dieser Amtshandlung beteiligt, sondern (nur) Teil der polizeilichen Absperrkette, wobei er dabei fotografiert bzw. gefilmt worden ist.
Jugendherberge haftet für Unfall während Sportwoche
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger war Schüler einer Neuen Mittelschule (NMS) und fuhr mit seiner Klasse auf Schulschiwoche in einem Wintersportort. Am Ankunftstag verletzte sich der Kläger bei einem Sturz aus der oberen Etage eines Stockbettes schwer und begehrte von der beklagten Betreiberin der Jugendherberge Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für sämtliche Folge- und/oder Dauerschäden aus dem Vorfall.
Rückzahlung von Ausbildungskosten nur bei schriftlicher Vereinbarung
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beklagte war bei der Klägerin als Angestellter beschäftigt. Am 24.1.2020 unterschrieb er eine „Rückzahlungserklärung für die Kosten von Ausbildungsveranstaltungen“, die von der Klägerin nicht unterschrieben wurde. In dieser „Rückzahlungserklärung“ verpflichtete sich der Beklagte unter anderem dazu, die mit Ausbildungsveranstaltungen verbundenen Kosten im Fall einer Dienstnehmerkündigung innerhalb von 36 Monaten ab dem Ende der Ausbildung (gänzlich) zu ersetzen.