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Ihre Kanzlei Weiskopf / Kappacher / Kössler
Thema des Monats:
Produkthaftung bei Arzneimitteln wegen unvollständiger Gebrauchsinformation
Das Produkhaftungsgesetz (PHG) normiert eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die an einer Person oder an einer Sache aufgrund der Fehlerhaftigkeit eines Produkts eintreten. Haftungssubjekt ist grundsätzlich der Hersteller des fehlerhaften Produkts, also derjenige, der das Produkt hergestellt und in den Verkehr gebracht hat.
Erlischt ein gesetzliches Vorausvermächtnis bei Wiederverehelichung?
Dem Ehegatten oder eingetragenen Partner gebührt neben einem gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil auch das in § 745 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) normierte gesetzliche Vorausvermächtnis. Es handelt sich hierbei um ein unmittelbar auf dem Gesetz beruhendes Vermächtnis, das dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit eröffnen soll, seine bisherigen Lebensverhältnisse in gewohnter Umgebung und unter Nutzung der zum Haushalt zugehörigen Sachen in der Ehewohnung fortzuführen.
Mit „Notwehr“ wird meist ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt assoziiert, im Rahmen dessen trotz eines Verstoßes gegen ein Strafgesetz die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens entfällt, zumal dieses durch „Notwehr“ im Sinne des § 3 Strafgesetzbuch (StGB) als Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt werden kann. Notwehr entfaltet allerdings nicht nur strafrechtliche Relevanz, sondern spielt auch im Schadenersatzrecht eine Rolle.
Unzulässigkeit der Koppelung des Mietzinses an den Baukostenindex
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) regelt im zweiten Hauptstück (§§ 28 ff KSchG) die sogenannte Verbandsklage. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Klagemöglichkeit bestimmter im Gesetz genannter Verbände. Durch diese Klage wird es einem aktivlegitimierten Verband ermöglicht auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Vertragsformblättern zu klagen, die aufgrund ihres Inhalts gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen.