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Newsletter September 2024

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Nachfolgend erhalten Sie unseren Newsletter für September 2024! Sollten Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 


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Thema des Monats:

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Sorgfaltspflichten eines Hundehalters beim Ableinen 

Der Hund – der beste Freund des Menschen! Sie bieten sowohl Freude als auch Begleitung für ihre Besitzer. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Haltung der Tiere auch eine Reihe von Verantwortungen für den Tierhalter verbunden sind. Vor allem von Bedeutung ist hierbei die in § 1320 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) normierte Tierhalterhaftung. 

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Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

 
 
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Preisminderung versus Einrede des gemeinsamen Irrtums
Im Zusammenhang mit einem Vertrag können eine Reihe von Problemen auftreten. Manche dieser Komplikationen bestehen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und werden deshalb als „Wurzelmängel“ bezeichnet, währenddessen andere erst in der Phase der Abwicklung nach dem Zustandekommen des Vertrags in Erscheinung treten, sog. „Abwicklungsmängel“. Klassische Beispiele für Wurzelmängel sind Irrtümer gemäß § 871 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).
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"Bürgermeister Hotzenplotz" und das Urheberrecht
Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtsache lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin ist ein Verlag, dem verschiedene Rechte im Zusammenhang mit dem „Räuber Hotzenplotz“ zukommen. Dieser wird auf den Büchern des Verlags mit großem schwarzem Hut mit hochgebogener Krempe, rotem Hutband und großer Feder, stehend hinter einem Zaun, dargestellt. Eben diese Darstellung wurde von den Beklagten – einer politischen Partei und deren Landesparteiobmann – im Zusammenhang mit einer politischen Kampagne eingesetzt.
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Gilt das Recht auf ungehinderte Überquerung einer Fahrbahn auch für E-Scooter?
E-Scooter sind mittlerweile aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken und erfreuen sich gerade in Städten immer größerer Beliebtheit. Durch die Möglichkeit, flexibel durch die Straßen und den Verkehr zu manövrieren, sind sie sowohl für Jung und Alt eine attraktive Möglichkeit der Fortbewegung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch E-Scooter-Fahrer bei Benützung öffentlicher Straßen als Verkehrsteilnehmer fungieren, und somit zahlreichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Einer kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedenen Rechtssache lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde:
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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