Online Version

Newsletter Mai 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
Bild ohne Titel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachfolgend erhalten Sie unseren Newsletter für Mai 2025! Sollten Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

Ihre Kanzlei Weiskopf/Kappacher/Kössler

Element used for Spacing

Thema des Monats:

bicycle helmet on the handlebars of an e-bike at sunset in nature, cycling helmet

Führt das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren zu einem Mitverschulden?

Ein schadenersatzrechtlicher Anspruch in der Verschuldenshaftung setzt voraus, dass dem Schädiger das von ihm gesetzte, rechtswidrige und zum Schadenseintritt führende Verhalten subjektiv vorgeworfen werden kann. Die subjektive Vorwerfbarkeit eines Fehlverhaltens wird als „Verschulden“ bezeichnet. Nun sind in der Schadenersatzpraxis Fälle denkbar, in denen nicht nur dem Schädiger der Eintritt eines Schadens vorgeworfen werden kann, sondern auch der Geschädigte selbst am Schadenseintritt mitverantwortlich ist.

mehr erfahren
Element used for Spacing

Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

Bild ohne Titel Bild ohne Titel
Ist der Abschluss eines Bestandsvertrags von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft nach WEG mitumfasst?
Das Wohnungseigentumsrecht kennt die sogenannte Eigentümergemeinschaft. Diese wird aus den jeweiligen Mit- und Wohnungseigentümern einer Liegenschaft gebildet und ist als juristische Person zu qualifizieren. Im Unterschied zu den meisten sonstigen juristischen Personen, die in der österreichischen Rechtsordnung anerkannt werden, genießt die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehene Eigentümergemeinschaft bloße Teilrechtsfähigkeit. Ihre Rechtsfähigkeit ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft beschränkt.
mehr dazu ...
 
 
Bild ohne Titel Bild ohne Titel
Schadenersatz bei Schäden durch Wurzeln der Bäume des Nachbarn?
Jeder Eigentümer ist grundsätzlich gemäß § 354 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) berechtigt, mit den in seinem Eigentum stehenden Sachen nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen. Dritte, die in diese umfassende Rechtsposition des Eigentümers unbefugt eingreifen, sind auf der Grundlage der Eigentumsfreiheitsklage Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ausgesetzt. Nichtsdestotrotz werden auch diese umfassenden Befugnisse des Eigentümers aus öffentlichem Interesse zahlenreichen Einschränkungen unterworfen. Als klassisches und praxisrelevantes Beispiel einer solchen Einschränkung sei auf das in den §§ 364 – 364b ABGB normierte (dispositive) Nachbarrecht hinzuweisen, das die Befugnisse von Liegenschaftseigentümern, die sich in einem örtlichen Naheverhältnis zueinander befinden, beschränkt.
mehr dazu ...
 
 
Bild ohne Titel Bild ohne Titel
Der vorzeitige Rücktritt eines Vorstandsmitglieds im Falle der Insolvenz einer Aktiengesellschaft
Unter dem Begriff der „Insolvenz“ versteht der Gesetzgeber die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Jüngst finden sich immer wieder Schlagzeilen in den Medien im Zusammenhang mit Insolvenzen teils großer Betriebe. Dabei stellt sich die Frage, wen denn überhaupt die Verantwortung im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens trifft und vor allem, ob die Verantwortlichen während einer solchen wirtschaftlichen Krise ihre Verantwortung einfach zurücklegen können.
mehr dazu ...
Alle Fachbeiträge
Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

Website Facebook
Kontakt · Impressum · Datenschutz ·
Sie möchten keine E-Mails mehr von uns bekommen?
Hier können Sie Ihre Einstellungen
ändern oder sich abmelden.
Newsletter wird nicht richtig dargestellt? Hier geht's zur Online Version