Führt das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren zu einem Mitverschulden?
Ein schadenersatzrechtlicher Anspruch in der Verschuldenshaftung setzt voraus, dass dem Schädiger das von ihm gesetzte, rechtswidrige und zum Schadenseintritt führende Verhalten subjektiv vorgeworfen werden kann. Die subjektive Vorwerfbarkeit eines Fehlverhaltens wird als „Verschulden“ bezeichnet. Nun sind in der Schadenersatzpraxis Fälle denkbar, in denen nicht nur dem Schädiger der Eintritt eines Schadens vorgeworfen werden kann, sondern auch der Geschädigte selbst am Schadenseintritt mitverantwortlich ist.