Kunstsammlung als Teil des gesetzlichen Vorausvermächtnisses?
Beim gesetzlichen Vorausvermächtnis, das seine rechtliche Grundlage in § 745 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) findet, handelt es sich um eine spezielle Begünstigung des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner des Erblassers. Neben der Tatsache, dass es sich bei diesen Personen um gesetzliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte des Erblassers handelt, soll durch das gesetzliche Vorausvermächtnis sichergestellt werden, dass der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner seine bisherigen Lebensverhältnisse beibehalten darf, dies unabhängig von der Art der Erbfolge.