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Ihre Kanzlei Weiskopf/Kappacher/Kössler
Thema des Monats:
Können „Superädifikate“ Gegenstand einer Simultanhypothek sein?
Gebäude und sonstige Bauwerke werden sachenrechtlich grundsätzlich als unselbstständige Bestandteile einer Liegenschaft qualifiziert und folgen insofern dem Eigentum an der Liegenschaft, was durch den lateinischen Grundsatz „superficies solo cedit“ zum Ausdruck gebracht wird.
Konsequenzen der Nichtabgabe einer Erbantrittserklärung
Im Fall des Todes einer natürlichen Person gehen gemäß § 531 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) die Rechte und Verbindlichkeiten, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, auf die Verlassenschaft über.
Können mehrere Erwachsenenvertreter in einem Verfahren als Rechtsbeistand einer betroffenen Person fungieren?
Die Vertretung einer in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigten Person durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter ist ultima ratio und somit nur zulässig, wenn keine der anderen Vertretungsarten, also Vorsorgevollmacht oder gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung, in Betracht kommt.
Konsequenzen der Nichtabgabe einer Erbantrittserklärung
Im Fall des Todes einer natürlichen Person gehen gemäß § 531 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) die Rechte und Verbindlichkeiten, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, auf die Verlassenschaft über.