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Ihre Kanzlei Weiskopf/Kappacher/Kössler
Thema des Monats:
Zur Zulässigkeit von Servicegebühren bei Essenslieferanten
Onlinelieferplattformen für Speisen und Getränke spielen im Alltag von Österreicherinnen und Österreichern eine immer größer werdende Rolle. Vor allem bedingt durch die während und nach der Corona-Pandemie steigende Nachfrage greifen Gastronomen immer mehr auf solche Onlinelieferplattformen zurück. Der Vorteil ...
Wird eine Privatstiftung mangels Begünstigter aufgelöst?
Gemäß § 1 Privatstiftungsgesetz (PSG) handelt es sich bei einer Privatstiftung um einen „Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks zu dienen.“ Privatstiftungen sind juristische Personen des Privatrechts und genießen insofern eigene Rechtspersönlichkeit. Kennzeichnend ist, dass sie weder Eigentümer, Mitglieder, noch Gesellschafter aufweisen und somit als eigentümerlose Rechtsgebilde zu qualifizieren sind.
Beurteilung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei Auslandsentsendung
Die Beurteilung der Frage, ob die von einem in die USA entsandten Arbeitnehmer erzielten Einkünften der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, bestimmt sich nach dem zwischen Österreich und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Art 4 Abs 1 DBA USA normiert hierzu vergleichbar mit § 1 Abs 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) auszugsweise: „Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck ‘eine in einem Vertragsstaat ansässige Person‘ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihrer Staatsbürgerschaft, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist; […].“
Eigenheimversicherung: Versicherungsschutz für Schäden an einer Terrasse?
In einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Auslegung eines Eigenheim- und Haushaltsversicherungsvertrags und in diesem Zusammenhang mit der Frage, ob Schäden an einer zum versicherten Gebäude gehörigen Terrasse, verursacht durch außergewöhnliche Naturereignisse, vom versicherten Risiko mitumfasst sind. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: