Die jüngste Rechtsprechung zur Wertsicherung in Bestandverträgen
Unter einer Wertsicherungsklausel, auch Indexklausel oder Preisanpassungsklausel genannt, versteht man eine Klausel in einem Vertrag, aufgrund derer der Wert einer Geldforderung an die Entwicklung eines bestimmten Index (z.B. Verbraucherpreisindex) angepasst werden soll. Wertsicherungen in Mietverträgen sollen sicherstellen, dass sich der vom Bestandnehmer zu entrichtende Mietzins an der Inflationsrate orientiert. Ohne eine solche Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag kommt es nämlich mit wenigen Ausnahmen nicht zur automatischen Anpassung des ursprünglich vereinbarten Mietzinses, sondern bedürfte eine solche eine einvernehmliche Vertragsänderung. Wertsicherungsklauseln, die zu einer Erhöhung des Bestandzinses führen können, sind allerdings aus Sicht eines Bestandnehmers nicht gerade unproblematisch, zumal ein solcher im Regelfall an einem zumindest gleichbleibenden Bestandzins interessiert ist.