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Newsletter August 2025

Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte
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Thema des Monats:

Two lawyers are discussing contract details, pointing at specific clauses with a pen, with a gavel and scales of justice in the background, symbolizing legal proceedings and agreement

Die jüngste Rechtsprechung zur Wertsicherung in Bestandverträgen

Unter einer Wertsicherungsklausel, auch Indexklausel oder Preisanpassungsklausel genannt, versteht man eine Klausel in einem Vertrag, aufgrund derer der Wert einer Geldforderung an die Entwicklung eines bestimmten Index (z.B. Verbraucherpreisindex) angepasst werden soll. Wertsicherungen in Mietverträgen sollen sicherstellen, dass sich der vom Bestandnehmer zu entrichtende Mietzins an der Inflationsrate orientiert. Ohne eine solche Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag kommt es nämlich mit wenigen Ausnahmen nicht zur automatischen Anpassung des ursprünglich vereinbarten Mietzinses, sondern bedürfte eine solche eine einvernehmliche Vertragsänderung. Wertsicherungsklauseln, die zu einer Erhöhung des Bestandzinses führen können, sind allerdings aus Sicht eines Bestandnehmers nicht gerade unproblematisch, zumal ein solcher im Regelfall an einem zumindest gleichbleibenden Bestandzins interessiert ist.

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Weitere Fachbeiträge aus unserer Kanzlei

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Zur Verkehrsüblichkeit eines nachträglichen Balkoneinbaus
Wohnungseigentum ist gemäß Legaldefinition in § 2 Abs 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte beschränkt dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Aus dieser allgemeinen Umschreibung des Wohnungseigentums kann abgeleitet werden, dass die Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts somit nur dem einzelnen Wohnungseigentümer selbst zukommt, währenddessen die Nutzung der verfügbaren allgemeinen Teile einer Liegenschaft grundsätzlich sämtlichen Wohnungseigentümern nach Maßgabe der §§ 825 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) offensteht. Ausfluss dieses ausschließlichen Verfügungsrechts über das eigene Wohnungseigentumsobjekt ist das in § 16 Abs 2 WEG explizit normierte Recht eines Wohnungseigentümers, Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine Kosten vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Individualrecht.
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Erbrecht Erbrecht
Hinzu- und Anrechnung einer rückgängig gemachten Schenkung auf den Pflichtteil?
In einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) befasste sich das Höchstgericht mit der Frage, wie sich eine Rückübertragung einer durch den Erblasser zunächst verschenkten Sache an diesen auf die Hinzu- und Anrechnung im Pflichtteilsrecht auswirkt. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
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Notwehr und Notwehrexzess im Schadenersatzrecht
Schädigt jemand einen anderen in dessen Rechtsgütern, so können sich aus solchen Schädigungen sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen ergeben. Voraussetzung hierfür ist im Regelfall ein rechtswidriges Verhalten des Schädigers. Eingriffe in absolut geschützte Rechtsgüter, worunter insbesondere das Leben eines Menschen, die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit fallen, indizieren hierbei die Rechtswidrigkeit des Verhaltens. Eine Haftung kann jedoch trotz Eingriffs ausgeschlossen sein, sofern das Verhalten des Handelnden durch Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes gerechtfertigt werden kann. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in denen eine Person jemanden anderen in einer Notwehrsituation schädigt. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) definiert den Begriff der „Notwehr“ nicht eigens.
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Weiskopf / Kappacher / Kössler - Rechtsanwälte

Mag. Stefan Weiskopf / Dr. Rainer Kappacher, MBL LLM. / Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler
Malser Straße 34 (BTV-Gebäude) · 6500 Landeck · Österreich
Tel.: +43 5442 661 21 · Fax: +43 5442 661 31
E-Mail an die Kanzlei: office@ra-tirol.at

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